Termine
(laut Stufenplan der Niedersächischen Staatskanzlei vom 04.05.2020)
- Die Ausübung des Sports muss Kontaktlos erfolgen!
- Während des Aufenthaltes auf dem Modelflugplatz / Flugbetrieb muss ein Mindestabstand von 2m bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes durchgängig sichergestellt werden!
- Geräteräume etc. dürfen ebenfalls nur unter Einhaltung des Mindestabstandes betreten werden!
- Vereinsheim: Die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleit untersagt!
Wir bitten konsequente Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln!
-Der Vorstand-